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Dokumentenmanagement und digitale Archivierung

Dez
15
2017

Fristen und Abgabetermine bis 31. Dezember 2017

Kategorie: In eigener Sache


Die Uhr tickt: Was gibt es zum Jahresende noch zu tun?

Am 31. Dezember enden einige Fristen. Wer jetzt seine Finanzen ordnet, spart nicht nur bares Geld, seien es Steuervergünstigungen oder Ordnungsgelder bei Nicht-Erledigung, sondern auch Nerven. Wir haben für Selbstständige und Freiberufler eine Reihe To Do´s bis Ablauf des 31.12.2017 zusammengestellt – zwar ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen guten Überblick über die wichtigsten Aufgaben erhalten Sie trotzdem.

Steuererklärung

Wer für das Jahr 2013 freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, muss diese bis zum 31. Dezember 2017 beim Finanzamt einreichen.

Mit dem Dezember endet auch die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2016, wenn Sie diese durch einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder sonstigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellen lassen.

Abgeltungsteuer

Sie haben Geld angelegt? Dann stellen Sie für Ihre Zinsen und Dividenden bis zum Jahresende bzw. bis zum von der Bank genannten Termin die Freistellungsaufträge an Ihre Bank. Denn ohne diesen behält Ihre Bank von Kapitalerträgen sofort 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ev. Kirchensteuer ein. Vergessen Sie nicht, Ihre Steuer-ID anzugeben, sonst ist der Antrag auf Freistellung nicht gültig.

Publizitätspflicht des Jahresabschlusses

Sie führen eine Kapitalgesellschaft? Dann müssen Sie bis 31.12.2017 Ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 beim elektronischen Bundesanzeiger offenlegen, wenn Sie nicht Post vom Bundesamt für Justiz bekommen möchten. Das nämlich strengt rigoros Ordnungsgeldverfahren gegen alle Unternehmen an, die zu spät oder gar nicht ihrer Publizitätspflicht nachkommen. Für Kleinstgesellschaften reicht allerdings eine Hinterlegung ihres Jahresabschlusses bis zum 31.12.2017 aus.

Öko-Steuer

Sie sind im produzierenden Gewerbe tätig? Dann können sich bis zu 95 Prozent der in 2016 gezahlten Öko-Steuer zurückzahlen lassen. Dafür muss allerdings entsprechenden Antrag auf Erstattung bis 31.12.2017 bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.

Rürup-Rente

Wenn Sie mit der Rürup-Rente für Ihr Alter vorsorgen, machen Sie diese noch bis 31.12. beim Finanzamt geltend: Sie können in diesem Jahr 84 Prozent der eingezahlten Beträge steuerlich geltend machen.

Überweisungen

Die meisten Banken buchen am 29.12. zum letzten Mal in diesem Kalenderjahr – der 30. und 31. Dezember fallen auf ein Wochenende. Wenn Sie Überweisungen tätigen, denken Sie daran, dass ein paar Tage vergehen, bis das Geld bei der Empfängerbank ist und berücksichtigen Sie diesen Zeitraum.

Verjährung von Forderungen

Sie haben noch offene Forderungen aus dem Jahr 2014? Dann beeilen Sie sich, diese geltend zu machen. Denn mit Ablauf dieses Jahres verjähren alle Forderungen aus dem Jahr 2014, die nach § 195 BGB der dreijährigen Regelverjährung unterliegen.

Übliche schriftliche Mahnungen hemmen den Verjährungseintritt übrigens nicht. Die Hemmung kann aber beispielsweise durch Antrag eines gerichtlichen Mahnbescheides vor Ablauf des 31. Dezembers erfolgen.

Aufbewahrungsfristen

Am 1. Januar 2018 – nicht schon am 31.12.2017 – dürfen Sie Unterlagen vernichten, die der 6- oder 10-jährigen Aufbewahrungsfrist unterliegen. In den Reißwolf dürfen damit Unterlagen aus dem Jahr 2007 (bei 10-jähriger Frist) beziehungsweise aus dem Jahr 2011.

Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem bei laufend geführten Aufzeichnungen die letzte Eintragung gemacht worden ist sowie Handels- und Geschäftsbriefe abgesandt oder empfangen wurden.

Die Angabe dienen Ihrer Erinnerung – sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr.




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